Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Belling

Baumaschinen mieten

in Papenburg und Umgebung

Stand 2025 


1. Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Der Vermieter stellt dem Mieter die vereinbarte Maschine für den festgelegten Mietzeitraum zur Verfügung.

Der Mieter verpflichtet sich:

  • das Gerät ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen,
  • alle Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten,
  • die vereinbarte Miete pünktlich zu zahlen,
  • die Maschine pfleglich zu behandeln und sie am Ende der Mietzeit gereinigt und vollgetankt zurückzugeben,
  • dem Vermieter den jeweiligen Einsatzort mitzuteilen.


2. Übergabe des Mietgerätes

Die Übergabe erfolgt in betriebsbereitem, einwandfreiem und vollgetanktem Zustand inklusive aller Unterlagen. Kommt der Vermieter mit der Übergabe in Verzug, kann der Mieter nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.


3. Mängel bei der Übergabe

Der Mieter darf das Gerät vor Mietbeginn prüfen und Mängel melden.

Erkannte Mängel müssen sofort schriftlich angezeigt werden.

Der Vermieter behebt rechtzeitig gemeldete Mängel oder stellt eine gleichwertige Ersatzmaschine bereit.

Bleibt die Mängelbeseitigung erfolglos, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.


4. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für:

  • grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
  • Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden).
  • Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


5. Mietpreis und Zahlung

  • Grundlage ist eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden (Mo–Sa).
  • Mehrstunden, Wochenend- oder Sondereinsätze sind melde- und aufpreispflichtig.
  • Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe.
  • Transportkosten für Anlieferung/Abholung werden separat berechnet.
  • Die Rechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
  • Bei Zahlungsverzug >10 Tage berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen.
  • Bei weiterem Zahlungsverzug kann der Vermieter die Maschine auf Kosten des Mieters abholen.

Der Mieter tritt seine Ansprüche gegenüber seinen Auftraggebern in Höhe der offenen Mietschuld an den Vermieter ab (Abtretungssicherung).


6. Pflichten des Mieters (Wartung)

Der Mieter verpflichtet sich:

  • die Maschine vor Überlastung zu schützen,
  • Wartungen und Pflege sachgerecht durchführen zu lassen,
  • Inspektionen rechtzeitig anzukündigen.

Verschleißteile wie Kabel, Schläuche oder Sicherungen sind vom Mieter zu ersetzen.

Der Vermieter darf das Gerät nach Absprache besichtigen.


7. Bedienpersonal / Einweisung

Bei Vermietung mit Bedienpersonal darf dieses ausschließlich die Maschine bedienen.

Für Schäden haftet der Vermieter nur, wenn er das Personal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat.

Eine Einweisung von Fremdpersonal wird separat berechnet.


8. Mietende und Rückgabe

Der Mieter muss die Rückgabe vorher ankündigen.

Die Maschine ist betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten.

Die Rückgabe muss zu den Geschäftszeiten erfolgen.


9. Verletzung von Pflichten

Wird das Gerät nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, trägt der Mieter die Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatz.

Bei Totalschaden haftet der Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert.


10. Maschinenversicherung

Versichert sind Schäden durch:

Diebstahl, Brand, Blitz, Explosion, Sturm, Hochwasser, Überspannung, Kurzschluss, Versagen von Sicherheits- oder Messeinrichtungen.


Selbstbeteiligung je Schadensfall:

  • Kleingeräte: 250 €
  • Minibagger/Radlader/ Rüttelplatten/Walzen bis 10 t: 1.000 €
  • Traktoren bis 170 PS, LKW-Kipper, Kettenbagger ab 10 t: 1.500 €


11. Haftpflicht

Während der Mietzeit haftet ausschließlich der Mieter für Schäden gegenüber Dritten.

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h besteht keine Haftpflichtversicherung – die Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt auf eigenes Risiko.

Der Mieter sollte seinen Haftpflichtschutz prüfen und ggf. erweitern.


12. Weitere Pflichten

  • Keine Weitergabe oder Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters.
  • Bei Pfändung oder Beschlagnahme ist der Vermieter sofort zu informieren.
  • Der Mieter muss Diebstahlschutz gewährleisten und bei Unfällen Polizei und Vermieter informieren.


13. Kündigung

Feste Mietverträge sind während der Laufzeit nicht kündbar.

Bei unbefristeten Mietverträgen gelten kurze Kündigungsfristen (1 Tag bei Tagesmiete, 2 Tage bei Wochenmiete, 1 Woche bei Monatsmiete).

Der Vermieter darf fristlos kündigen bei Zahlungsverzug, Vertragsverletzung oder missbräuchlicher Nutzung.


14. Verlust

Bei Verlust der Maschine haftet der Mieter auf Schadenersatz bis zum Wiederbeschaffungswert.


15. Schlussbestimmungen

Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person ist.