Fragen & Antworten:

Baumaschinen mieten leicht gemacht

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Fragen & Antworten: Baumaschinen mieten leicht gemacht

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Belling

Baumaschinen mieten

in Papenburg und Umgebung

Ihre Informationen zur Baumaschinen-Miete in Papenburg

Unsere Baumaschinen sind modern, zuverlässig und bestens gewartet – für einen sicheren und effizienten Einsatz für Ihr Projekt.


Alle Geräte werden betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt übergeben.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen geschultes Bedienpersonal zur Verfügung, das Sie stundenweise für nur 75 € buchen können.


So profitieren Sie von maximaler Leistung und professioneller Unterstützung – ganz nach Ihrem Bedarf.

Weitere häufige Fragen und Antworten finden Sie hier – oder rufen Sie uns gerne an!

  • Welche Pflichten habe ich als Mieter einer Baumaschine?

    Als Mieter verpflichten Sie sich, die Maschine ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen, die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten, die Miete pünktlich zu zahlen, die Maschine pfleglich zu behandeln sowie sie am Ende der Mietzeit gereinigt und vollgetankt zurückzugeben. Zudem sind Sie verpflichtet, dem Vermieter den Einsatzort der Maschine mitzuteilen.

  • In welchem Zustand erhalte ich die Baumaschine?

    Die Maschine wird in betriebsbereitem, einwandfreiem und vollgetanktem Zustand inklusive aller Unterlagen übergeben.

  • Was soll ich tun, wenn die Maschine Mängel hat?

    Sie haben das Recht, die Maschine vor Mietbeginn zu prüfen. Werden dabei Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich schriftlich zu melden. Der Vermieter wird den Mangel beseitigen oder eine Ersatzmaschine zur Verfügung stellen.

  • Wer haftet bei Schäden oder Ausfällen?

    Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei wesentlichen Vertragspflichten. Für andere Schäden haftet der Mieter.

  • Wie wird der Mietpreis berechnet?

    Die Mietpreise gelten für eine tägliche Nutzung von bis zu 8 Stunden (Mo–Sa). Mehrstunden, Wochenend- oder Sondereinsätze werden extra berechnet. Transportkosten für Anlieferung und Abholung werden separat ausgewiesen.

  • Wann muss ich die Miete bezahlen?

    Die Rechnung ist sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Bei weiterem Verzug kann die Maschine auf Kosten des Mieters abgeholt werden.

  • Welche Wartungspflichten habe ich?

    Sie sind verpflichtet, die Maschine vor Überlastung zu schützen, Wartungs- und Pflegearbeiten sachgerecht durchführen zu lassen und erforderliche Inspektionen rechtzeitig anzumelden. Verschleißteile sind vom Mieter auf eigene Kosten zu ersetzen.

  • Wie muss ich die Maschine zurückgeben?

    Die Rückgabe ist vorher anzukündigen. Die Maschine muss betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt während der Geschäftszeiten zurückgegeben oder zur Abholung bereitgestellt werden.

  • Was passiert, wenn ich die Maschine nicht ordnungsgemäß zurückgebe?

    In diesem Fall tragen Sie die Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatz. Bei einem Totalschaden haften Sie bis zum Wiederbeschaffungswert der Maschine.

  • Welche Versicherung ist für die Maschinen enthalten?

    Es gibt eine Maschinenversicherung gegen Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hochwasser und andere Risiken. Je nach Maschinentyp fällt eine Selbstbeteiligung zwischen 250 € und 1.500 € pro Schadensfall an.

  • Wer haftet für Schäden gegenüber Dritten?

    Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden gegenüber Dritten. Für selbstfahrende Maschinen unter 20 km/h besteht keine Haftpflichtversicherung – der Straßenverkehr erfolgt auf eigenes Risiko.

  • Darf ich die Maschine an andere weitergeben oder untervermieten?

    Nein, eine Weitergabe oder Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

  • Kann ich den Mietvertrag kündigen?

    Feste Mietverträge können nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei unbefristeten Mietverträgen gelten kurze Kündigungsfristen (z. B. 1 Tag bei Tagesmiete).

  • Was passiert bei Verlust der Maschine?

    Bei Verlust der Maschine haften Sie als Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert und sind zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.